Mittagsverpflegung
Zuschuss zur Mittagsverpflegung
Ein geschätzter Benefit
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter zu bezahlen. Dies ist ein geschätzter benefit, da die Mitarbeiter sich viel Geld sparen können. Die steuerliche Höchstgrenze pro Arbeitstag liegt derzeit bei 6,67 Euro. Dieser Betrag ändert sich jeweils zum Jahresbeginn. Er setzt sich aus dem sogenannten amtlichen Sachbezugswert (derzeit 3,57 Euro) und einen steuerfreien Betrag von 3,10 Euro zusammen. Um Anspruch auf einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung zu haben, müssen Mitarbeiter mindestens 4 Stunden am Tag arbeiten.
App für Kostenerstattung
Bei der Mittagsverpflegung ist es den Mitarbeitern besonders wichtig, eine große Auswahl an Möglichkeiten zu haben. Selbst Betriebe mit Kantine stellen fest, dass nicht alle Mitarbeiter die Kantine nutzen und Alternativen durchaus gefragt sind. Mitarbeiter in Betrieben ohne Kantine sind drauf angewiesen, eine externe Auswahl an Essensanbietern zu haben.
Die perfekte Lösung
Für die Kostenerstattung des Mittagessens sind Apps die perfekte Lösung. Ihre Mitarbeiter können essen, wo und was sie wollen. Sie fotografieren einfach den Beleg und bekommen die Kosten mit der Gehaltsabrechnung erstattet. Als Arbeitgeber haben Sie keinerlei Aufwand, da Sie eine monatliche Datei zum Einspielen in das Lohnprogramm erhalten.
Gutscheine für Mittagessen
Um Ihren Mitarbeitern ein Mittagessen zu ermöglichen, können Sie auf Gutscheine zurückgreifen. Diese Gutscheine sind bei ausgewählten Restaurants, Bäckern oder Supermärkten einlösbar. Über die Einlösemöglichkeiten können sich Ihre Mitarbeiter online oder in einer App informieren. Die Ausgabe von Essensgutscheinen spart Ihren Mitarbeitern viel Geld, da das Mittagessen nun bereits bezahlt ist.
Bis zu 15 Schecks pauschal
Die Höhe der Schecks ist steuerlich begrenzt, derzeit beträgt sie 6,67 Euro täglich und die maximale Anzahl pro Monat beträgt 15 Stück. Bei Ausgabe über 15 Schecks wäre ein Nachweis über die tatsächliche Anwesenheit der Mitarbeiter erforderlich. Die Ausgabe von bis zu 15 Schecks pro Monat ist pauschal möglich.